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LAG Hamm, 16.08.1996 - 15 Sa 21/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betriebsübergang; Reinigungsunternehmen ; Neuausschreibung ; Konkurrenzunternehmen
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 29.11.1995 - 2 Ca 1042/95
- LAG Hamm, 16.08.1996 - 15 Sa 21/96
- BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 730/96
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 14.04.1994 - C-392/92
Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen
Auszug aus LAG Hamm, 16.08.1996 - 15 Sa 21/96
Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH vom 14.04.1994, Rs C-392/92 - Christel Schmidt - liegt ein Betriebsübergang iSd § 613a BGB nicht vor, wenn ein Reinigungsunternehmen im Rahmen einer Neuausschreibung den Auftrag an ein Konkurrenzunternehmen verliert, das nunmehr die Reinigungsarbeiten ohne Übernahme sächlicher und immaterieller Betriebsmittel unter Einsatz eines wesentlichen Teils der beim früheren Auftragnehmer beschäftigten Arbeitskräfte ausführt.
- LAG Hamm, 16.08.1996 - 15 Sa 19/96
Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 730/96 hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11. Dezember 1997 durch den Richter Dr. Wittek als Vorsitzenden, die Richter Dr. Müller-Glöge und Dr. Mikosch sowie die ehrenamtlichen Richter Schömburg und Hickler für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. August 1996 - 15 Sa 21/96 - teilweise aufgehoben.